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Kopfbedeckungen sind erlaubt, Slogans auf der Unterwäsche nicht

Jedes Jahr tagt das International Football Association Board der FIFA und beschließt Änderungen der Fußballregeln. Mal mehr, mal weniger. Die FIFA-Regeln besitzen Gültigkeit für jeden Fußballer auf der Welt. Egal, ob er Lukas Podolski, Mats Hummels oder Carl Bekoe heißt. Egal, ob er für Arsenal FC, Borussia Dortmund oder Rot-Weiß Norderstedt spielt.

Zur Saison 2014/2015 gibt es lediglich zwei Regeländerungen, die sich beide mit der Regel 4 „Ausrüstung der Spieler“ beschäftigen. Hierbei geht es einmal explizit um die Unterwäsche und einmal um die Grundausrüstung generell.

Die vorgeschriebene Grundausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Das Team des Spielers, dessen Grundausrüstung politische, religiöse oder persönliche Slogans, Botschaften oder Bilder aufweist, wird vom Ausrichter des betreffenden Wettbewerbs oder der FIFA bestraft.

Spieler dürfen insbesondere auch keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Hersteller-Logos zur Schau stellen.

Bei der zweiten Änderung der Regel 4 geht es um das Tragen einer Kopfbedeckung. Dies ist mittlerweile unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Die Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter wurde unter „Weitere Ausrüstungsgegenstände“ um einen neuen vierten Absatz erweitert, in dem die Voraussetzungen für solche Ausrüstungsgegenstände festgehalten sind. Dort heißt es:

    Etwaige Kopfbedeckungen...
  • müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Hemdes gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe),
  • müssen der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen,
  • dürfen nicht an das Hemd angemacht sein,
  • dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (zum Beispiel Öffnungs-/Verschluss-Mechanismus um den Nacken),
  • dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente).

Entscheidend ist hierbei, dass kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen Spielerinnen und Spielern und dass keine Verletzungsgefahr sowohl für den tragenden Spieler als auch für die Gegenspieler besteht.

Geeignet ist eine Kopfbedeckung insbesondere dort, wo sie auch medizinische Zwecke erfüllt. Ein Beispiel hierfür ist Torhüter Petr Cech vom FC Chelsea, der aufgrund einer in der Vergangenheit erlittenen Kopfverletzung einen Helm trägt.



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    • Datum
      25.06.2014
    • Kategorien
      Funktionär/-in Aktive Schiedsrichter/-in Regelwerk
    • Tags
      Das ändert sich , Schiedsrichter
    • Funktionen