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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder auch abhängig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, unfall-, pflegeversicherungspflichtig sind und nach dem Recht der Arbeitsförderung Beiträge zu entrichten haben oder für die vom Arbeitgeber (Sportverein) Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Dazu gehören auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone (Midi-Job).

Nicht unter den Begriff der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fallen z. B. selbstständig tätige Personen und ausschließlich kurzfristig Beschäftigte oder geringfügig Beschäftigte (Mini-Job).

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    • Datum
      20.02.2014
    • Kategorien
      Vorsitzende/r Schatzmeister/in Bezahlte Mitarbeit
    • Tags
      Finanzen , Steuern , Bezahlte Mitarbeit , Sozialversicherung , Arbeitnehmer
    • Funktionen