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Talentförderung von jungen Schiedsrichtern im NFV

Die in der UEFA-Convention gegebenen Hinweise zur Förderung von Talenten, wie auch die zunehmenden Leistungsansprüche in das Amt eines Schiedsrichters machen deutlich, dass ein hoher Leistungsstandard nur erfüllt werden kann, wenn junge Unparteiische bereits mit Beginn ihrer Tätigkeit als Schiedsrichter gefördert und gefordert werden. Dazu müssen die Instanzen bestrebt sein, eine hohe Zahl junger Menschen zu Schiedsrichtern auszubilden, denn das Prinzip zur Qualitätssicherung hat ebenfalls im Sinne der UEFA-Convention zu lauten: Von der Quantität zur Qualität. Dabei muss das Qualitätsmerkmal von der Basis, dem Grass-Roots-Level, bis zum bezahlten Fußball gelten, haben doch die Fußballmannschaften sämtlicher Alters- und Spielklassen ein Recht auf leistungsstarke Schiedsrichter.

Nachstehende Qualifikationen der Talente müssen bei den Meldungen zu diesen Lehrgängen im Mittelpunkt stehen:

  • Motivation der Teilnehmer/innen zur Tätigkeit als Unparteiische
  • Stabiles, qualifiziertes Persönlichkeitsprofil
  • Wille zur Fortbildung
  • Teamfähigkeit (z.B. für Arbeiten in der Gruppe)
  • Bereitschaft zur Selbstkritik (z.B. bei der Bewertung der eigenen Leistung)
  • Analytisches Denken (z.B. bei der Arbeit an speziellen Themen)
  • 3 Verbandslehrgänge im Jahr für junge Schiedsrichter (die Teilnehmerzahl ist abhängig von der Größe des Landesverbandes bzw. der Zahl der vorhandenen Schiedsrichter, es darf hierbei auf keinen Fall zu Proporzdenken oder zu sog. "Notmeldungen" kommen )
  • Ausbildung durch Vertreter des Verbandslehrstabes
  • Die jeweils besten 4 - 6 dieser Lehrgänge werden zu einem weiteren Talentförderlehrgang des Verbandes am Ende eines Jahres zusammengefasst
  • 2 Lehrgänge nach Meldung von jungen Spitzen-Schiedsrichtern aus den Bezirken mit ca. 16 - 20 Teilnehmern
  • Die jeweils besten 4 - 6 dieser Lehrgänge werden zu einem weiteren Talentförderlehrgang des Verbandes am Ende eines Jahres zusammengefasst
  • die in den Bezirken aufgeführten Schiedsrichter werden während des gesamten Spieljahres in ihren Spielklassen bezgl. des Einsatzes in den Spielen und eines möglichen Coaching durch die Verbands- bzw. Bezirkslehrwarte begleitet.
  • Der Verband bietet diesen Unparteiischen ein Rahmenprogramm zur zusätzlichen Motivation und zur Motivation weiterer Schiedsrichter in ihren Kreisen in Richtung leistungsorientierter Tätigkeit als Schiedsrichter ( z.B. Austausch mit anderen Landesverbänden, Austausch mit Verbänden anderer Nationen, Leitung von Auswahlspielen in der Sportschule, gezieltes Coaching)

Ausbildung an der Basis (in den Kreisen)

  • Anwärterlehrgang
    • Ausbildung zur Schiedsrichter-Prüfung
    • erste Feststellung von Leistungsunterschieden in der Kenntnis der Spielregeln, deren Umsetzung und in der Persönlichkeitsstruktur
  • spezielle Lehrarbeit
    • Zielgruppenorientierte Lehrabende (z.B. Jung-SR, weibliche SR)
    • Coaching junger SR (bis ca. 20 Jahre) durch erfahrene ältere SR, (z.B. Betreuung, Anbieten von Fahrmöglichkeiten, Beobachtung)
  • Meldung zu weitergehenden Lehrgängen
    • Meldung von SR zu Lehrgängen bzw. Leistungsüberprüfungen im Bezirk
    • Meldung von SR aus dem mittleren Altersbereich an den Verband zu regelmäßigen Qualifizierungsmaßnahmen
    • Meldung von talentierten SR für Lehrgänge im Verband zur Fortbildung und Sichtung

Ausbildung auf der mittleren Ebene (Bezirk, Region)

  • spezielle Lehrarbeit
    • Zielgruppenorientierte Fortbildungen (z.B. Jung-SR, weibliche SR)
  • Leistungskontrollen
    • Leistungskontrollen durch Bezirksprüfungen ("Helsen-Test")
    • Leistungskontrollen durch Coaching mit Beobachtungen, Betreuung

Talentförderung und - forderung im Verband

Um eine Durchlässigkeit von der Basis, den Bezirken und während der Fortbildungsmaßnahmen im Verband zu gewährleisten, muss jederzeit die Möglichkeit gegeben sein, Schiedsrichter-Talente auch zu späteren Zeitpunkten in den „Verbandskader“ aufzunehmen. Hierzu sind regelmäßig Lehrgänge im Verband durchzuführen, in denen talentierte Schiedsrichter bis zu einem vorgegebenen Alter (z.B. 25 Jahre) direkt vom Kreis zum Verband gemeldet werden können. Parallel dazu ist durch eine enge Zusammenarbeit der Schiedsrichter-Ausschüsse in den Bezirken mit den Verbandsfunktionären eine Nachmeldung von Talenten bzw. ein Austausch am Ende eines Spieljahres möglich.

Die gemeldeten, jungen Schiedsrichter haben über einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Spieljahr) kontinuierlich dem Kader anzugehören und werden begleitet. Ein Austausch findet nur am Ende eines jeweiligen Spieljahres statt.