In den meisten Ligen läuft die Saison wieder. Um dabei die Zahl der Coronaerkrankten durch zahlreiche aufeinandertreffende Menschen möglichst gering zu halten, sind die Vereine gefragt, gewisse Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Wie auch schon zur Rückkehr ins Training, hat der DFB auch diesmal wieder eine Broschüre veröffentlicht (siehe 'Themenverwandte Links'), die den Vereinen hier eine Hilfestellung geben soll. Die wichtigsten Punkte fassen wir nachstehend zusammen.
Corona ist nach wie vor allgegenwärtig, wenngleich die Anzahl schwerwiegender Verläufe glücklicherweise sinkt. Dennoch sind große Menschenansammlungen wie z. B. beim Fußball potenzielle Verbreitungsherde, die es bestmöglich zu beherrschen gilt. Wenngleich nirgends ein hundertprozentiger Schutz gewährleistet werden kann, so können bestimmte Hygienemaßnahmen und andere einschlägige Durchführungsregularien die Ausbreitung zumindest verringern.
Durch die Steuerung von Maßnahmen anhand einer aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention angepasst werden. Die nachfolgend aufgeführten Leitplanken können von den aktuell gültigen behördlichen Verordnungen abweichen. Der Schutz der Gesundheit steht über allem! Daher sind behördliche Verfügungen immer vorrangig zu beachten! Unter Berücksichtigung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine können so auch individuelle Lösungen gefunden und umgesetzt werden, die bei Bedarf auf die aktuelle Gefährdungslage vor Ort angepasst werden können. Der Leitfaden bietet den Vereinen eine wertvolle Orientierung.
Bei einem positiven Befund in einer Mannschaft des eigenen Vereins empfehlen wir, folgende Maßnahmen vorzubereiten/durchzuführen, um die Gesundheitsämter zu unterstützen:
1. Identifizieren aller Spieler*innen/Vereinsmitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit der infizierten Person waren und Informieren aller betroffenen Personen. Klärung, wie umfangreich und eng die Kontakte waren.
2. Vorhalten der Kontaktdaten aller betroffenen Personen für kurzfristige Rückfragen der Behörden.
3. Vorhalten von 'Kontaktdaten des Publikumsbereiches' für behördliche Rückfragen. Wichtig: Aufgrund des Datenschutzes keine eigenständige Verwendung der Kontaktdaten.
4. Sofortiges Aussetzen des Trainings-/Spielbetriebs der betroffenen Mannschaft sowie Hinweis zur eigenverantwortlichen Gesundheitsbeobachtung. Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme muss mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
5. Bei möglichen Kontakten im Rahmen von Freundschafts- und Wettbewerbsspielen: Information des Staffelleiters und Abstimmung zur Information von betroffenen gegnerischen Mannschaften.
6. Bei positivem Befund in/um der/die Mannschaft eines Gegners im Spielbetrieb sollte eine kurzfristige Information an alle im eigenen Verein betroffenen Personen erfolgen. Eine Aussetzung des Trainings-/Spielbetriebs ist in der Regel nicht notwendig, sofern sämtliche Hygienemaßnahmen außerhalb des Spielfeldes eingehalten wurden. Dennoch sollte ein Hinweis zur eigenverantwortlichen Gesundheitsbeobachtung sowie eine Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt erfolgen.
Wichtiger Hinweis für betroffene Spieler: Im Anschluss an eine überstandene Infektion sollten medizinische Untersuchungen klären, inwieweit wieder Spielfähigkeit besteht. Insbesondere Lungen- und Herz-Kreislauf-Funktion sollten überprüft werden.
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1: Innenraum/Spielfeld
Zone 2: Umkleidebereiche
Zone 3: Publikumsbereich
Grundsätze:
In der Sportstätte:
Auf dem Spielfeld:
Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs bedingt eine Anpassung von bisher üblichen Abläufen. Zudem müssen verschiedene Hygienemaßnahmen und Regelungen eingehalten werden. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Vereine, für ihre lokalen Rahmenbedingungen im organisatorischen und infrastrukturellen Bereich bestmögliche Lösungen zu finden.
Bei der Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren. Das bedeutet aber noch keine generelle Haftung der Vereine und der für die Vereine handelnden Personen für eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 im Rahmen des Trainings- oder Spielbetriebs. Denn es ist klar, dass sich auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften insoweit nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Personen.
Wichtig: Die vorstehenden Regelungen und Hinweise sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Eine eigene Prüfung der Umsetzbarkeit vor Ort durch den Verwender ist daher unentbehrlich. Es ist insbesondere stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
Die DFB-Broschüre 'Zurück ins Spiel' geht ausführlich auf die vorstehend dargestellten Punkte ein und bietet darüber hinaus weitergehende Details. Außerdem berücksichtigt sie auch weitere Aspekte wie z. B. relevante Hinweise für Vertragsspieler*innen und bezahlte Trainer*innen. Zudem enthält sie Einschätzungen zum Infektionsrisiko im Fußball im Allgemeinen, sodass sich die Leserinnen und Leser einen umfassenden Eindruck von der Gefährdungslage und die zur Verringerung notwendigen Hygienemaßnahmen verschaffen können. Unter 'Themenverwandte Links' stellen wir die Broschüre zum Download zur Verfügung.