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Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz: Vereine können Zuschuss beantragen

Fußballvereine, aufgepasst: Noch bis zum 31. März können Fördergelder für die Modernisierung der Vereinsanlage beantragt werden. Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums stärkt den Klimaschutz in Deutschland. Fußballvereine können ihren Beitrag leisten und für anstehende Sanierungen einen Zuschuss erhalten.

Das Antragsfenster ist noch bis zum 31. März 2019 geöffnet. Anträge können danach wieder zwischen dem 1. Juli und 30. September gestellt werden. Der DFB ist für die Beantragung nicht zuständig. Für Fragen wendet man sich an das im Auftrag des Bundesumweltministerium eingerichtete Servicezentrum Klimaschutz, telefonisch unter 030-39001 170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Neu ist, dass auch kleinere Vereine von der Förderung profitieren können, indem sich mehrere Antragsteller zusammenschließen. So beträgt die Mindestzuwendung bei Radstellablagen 10.000 Euro, im Allgemeinen liegt die Mindestzuwendung bei 5000 Euro. Bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden übernommen für die Sanierung von Flutlichtanlagen, bis zu 45 Prozent für den Bau von Radabstellanlagen oder den Austausch nicht regelbarer Schwimmbecken-Pumpen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, jedoch müssen mindestens 15 Prozent des Gesamtvolumens aus Eigenmitteln stammen. Der Beginn des Vorhabens soll frühestens fünf Monate nach Einreichung des Antrags stattfinden.

[th]

Fußballvereine, aufgepasst: Noch bis zum 31. März können Fördergelder für die Modernisierung der Vereinsanlage beantragt werden. Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums stärkt den Klimaschutz in Deutschland. Fußballvereine können ihren Beitrag leisten und für anstehende Sanierungen einen Zuschuss erhalten.

Das Antragsfenster ist noch bis zum 31. März 2019 geöffnet. Anträge können danach wieder zwischen dem 1. Juli und 30. September gestellt werden. Der DFB ist für die Beantragung nicht zuständig. Für Fragen wendet man sich an das im Auftrag des Bundesumweltministerium eingerichtete Servicezentrum Klimaschutz, telefonisch unter 030-39001 170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Neu ist, dass auch kleinere Vereine von der Förderung profitieren können, indem sich mehrere Antragsteller zusammenschließen. So beträgt die Mindestzuwendung bei Radstellablagen 10.000 Euro, im Allgemeinen liegt die Mindestzuwendung bei 5000 Euro. Bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden übernommen für die Sanierung von Flutlichtanlagen, bis zu 45 Prozent für den Bau von Radabstellanlagen oder den Austausch nicht regelbarer Schwimmbecken-Pumpen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, jedoch müssen mindestens 15 Prozent des Gesamtvolumens aus Eigenmitteln stammen. Der Beginn des Vorhabens soll frühestens fünf Monate nach Einreichung des Antrags stattfinden.