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Wir bitten um euer Verständnis.
Das deutsche Steuerrecht besteht aus weit über 100 Hauptgesetzen und vielen weiteren Nebengesetzen. Aufgrund der einzelnen Gesetzestexte, Verordnungen, Richtlinien und Schreiben der Finanzministerien und der Oberfinanzdirektionen ist das Vereinssteuerrecht eine hochkomplexe juristische Materie. Die vielen unübersichtlichen Regelungen des Steuerrechts gelten grundsätzlich auch für Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannte Körperschaften steuerbefreit sind, wenn die Satzung des Vereins und die tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen gemeinnütziger Körperschaften (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) entsprechen.
Für jeden Vereinsvorstand ist es deshalb unerlässlich, bei steuerlich relevanten Entscheidungen, Angehörige der steuerberatenden Berufe mit hinzuzuziehen.