Wenn sich Sportverein und Sponsor über die Bedingungen einer Zusammenarbeit einig sind, werden diese in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) fixiert. Ein Sponsoringvertrag sollte die Grundlage einer jeden Sponsoringkooperation sein.
Im Vertrag werden der Gegenstand und der genaue Inhalt der Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sportverein definiert. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgeschrieben. Ein Sponsoringvertrag sollte immer schriftlich fixiert sein, damit
- die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig festgelegt sind
- die vereinbarten Geld-, Sach- und Dienstleistungen für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich sind
- die Konsequenzen für eine ganze oder teilweise Nichterfüllung definiert sind (siehe dazu §§ 3, 6,7 und 8 im Sponsoring-Mustervertrag)
- die steuerlichen Aspekte eindeutig geklärt sind
- eine Absicherung beider Vertragsparteien gewährleistet ist
Inhalt eines Sponsoringvertrages
Es gibt keinen allgemeingültigen, einheitlichen Sponsoringvertrag. Der Inhalt wird individuell zwischen Sportverein und Sponsor vereinbart. Wichtig ist, dass im Sponsoringvertrag alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit eindeutig geregelt werden.
Die folgenden Bestandteile sollte ein Sponsoringvertrag jedoch enthalten:
Titelseite
- Name und Adresse der Vertragsparteien
- Präambel (= Einleitung)
- Vertragsgegenstand/Beschreibung des Projektes
Leistungen des Sponsors
- Geldleistungen (einmalige oder regelmäßige Zahlung; Zahlung in Abhängigkeit vom Erfolg; Zahlungen zu einem bestimmten Anlass; Projektzuschuss etc.)
- Sachleistungen (materielle Zuwendung mit Ausrüstungsgegenständen, wie Sportgeräten, Übernahme der Verpflegung bei einer Sportveranstaltung etc.)
- Dienstleistungen (Beratungsleistungen; Übernahme von administrativen Aufgaben etc.)
Gegenleistungen des Gesponserten
- Werbemöglichkeiten für Sponsor
- Einbindung in die vereinseigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Nutzung von Lizenzen
- Vergabe von Prädikaten etc.
Modalitäten
- Vergütung (Sponsoringsumme, Zahlungsmodalitäten, Minderung)
- Haftungsregelungen
- Vertragsstrafe
- Kündigungsmodalitäten
Abschlussklauseln
- Konkurrenzausschlussklausel (Wichtig: Branchenexklusivität!)
- Vertragsdauer (ggf. mit Option für Vertragsverlängerung)
- Leistungskürzungen bei Nichterfüllung einzelner Vertragspunkte
- Verschwiegenheitspflicht beider Parteien
- Salvatorische Klausel (= vertragswirksamkeitserhaltende Klausel)
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Nachvertragliche Verhaltenspflichten
- Hinweis auf Ergänzungen, Pflicht zur schriftlichen Form
- Unterschriften beider Vertragsparteien