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Das Handspiel in all seinen Facetten

Wann es einen Einwurf oder eine Ecke gibt, ist wohl jedem Fußballer bekannt. Doch was passiert, wenn ein Auswechselspieler einfach während der Partie auf das Spielfeld läuft und ein Tor verhindert? Warum gibt es nicht für jedes Handspiel eine gelbe Karte? Wie viele Spieler muss eine Mannschaft eigentlich mindestens haben? In der Regelecke werden verschiedene Regeln und deren aktuelle Auslegung anschaulich erklärt. Heute: Das viel diskutierte Handspiel.

Zunächst bietet sich ein Blick in das aktuelle Regelheft des DFB an. Dort ist eine klare Aussage zum Handspiel zu finden.

Dem gegnerischen Team wird ein direkter Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum).

Die Voraussetzung für die Beurteilung eines Handspiels ist natürlich die Wahrnehmung durch den Schiedsrichter. Immer wieder kommt es zu Handspielen, die der Schiedsrichter nicht bemerkt und somit auch nicht beurteilen kann. Im Folgenden wird daher davon ausgegangen, dass der Unparteiische die Berührung des Balles mit der Hand erkannt hat. Doch Moment mal: Was ist denn überhaupt die Hand? Wer dies für eine einfache Fragestellung hält, wird bei einem Blick in die Regeln feststellen, dass die Schulmedizin und das Regelwerk hier unterschiedliche Ansichten haben. Ein Handspiel liegt demnach vor, wenn der Spieler den Ball mit der Hand oder dem Arm absichtlich berührt. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob der Ball womöglich die vorgesehene Flugbahn verändert und ein gegnerischer Spieler dadurch nicht in Ballbesitz gelangt. Einzig und allein die Absicht ist entscheidend.

Absicht oder nicht?

Dieser Bestimmung ist bereits zu entnehmen, was der Schiedsrichter als erstes zu tun hat, wenn er einen Kontakt zwischen Ball und Hand wahrnimmt. Er muss beurteilen, ob diese Berührung absichtlich erfolgt ist oder nicht. Wenn er sie als unabsichtlich einstuft, kann er sie dem Regeltext entsprechend auch nicht bestrafen. Eine Hilfestellung findet der Referee in den Anweisungen der FIFA, die ihm einige Hinweise darauf geben, wann ein Handspiel als absichtlich einzustufen ist. Hier heißt es, dass der Unparteiische auf eine Bewegung der Hand zum Ball achten soll und nicht umgekehrt. Auch die Entfernung zwischen Spieler und Ball ist zu beachten. Im Klartext heißt dies, dass der Schiedsrichter beurteilen muss, ob der Spieler überhaupt eine Chance hatte, dem sich nähernden Ball auszuweichen. Auch die Position der Hand kann eine entscheidende Rolle spielen. Befindet sie sich nämlich in einer unnatürlichen Haltung, muss auch von Absicht ausgegangen werden. Das typische Beispiel hierfür sind Spieler in einer Mauer, die zum Schutz des Gesichtes einen Arm hoch halten. Springt der Ball nun gegen diesen Arm, so liegt zwar sicherlich keine aktive Bewegung zum Ball vor – der Arm hat jedoch dort oben nichts verloren, und deswegen handelt es sich um ein absichtliches Handspiel. Die Regel geht sogar soweit, dass ein Handspiel auch dann absichtlich erfolgt, wenn der Spieler den Kontakt zwischen Ball und Hand zwar vorhersehen kann, ihn aber nicht verhindert.

Gelbe Karte nur bei Unsportlichkeit

Nachdem nun geklärt ist, was als Absicht anzusehen ist und was nicht, stellt sich natürlich noch die Frage nach der persönlichen Bestrafung des Spielers. Im Fernsehen fordern Kommentatoren von Fußballspielen hin und wieder vehement eine Verwarnung für ein Handspiel, denn "schließlich sei es ja absichtlich erfolgt." Mitnichten jedoch fordert das Regelwerk für jedes absichtliche Handspiel eine Verwarnung. Lediglich unter gewissen Umständen muss ein Spieler auch persönlich für ein Handspiel bestraft werden. Demnach muss ein Spieler erst dann verwarnt werden, wenn er das absichtliche Handspiel auch unsportlich begeht. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch das Handspiel verhindert wird, dass der Gegner in Ballbesitz kommt. Unsportlich und damit verwarnungswürdig ist ein Handspiel auch dann, wenn der Spieler durch ein absichtliches Handspiel versucht, ein Tor zu erzielen. Das wohl berühmteste Beispiel für ein solches Handspiel ist die berühmte »Hand Gottes«, die Argentiniens Diego Armando Maradona 1986 während der Weltmeisterschaft zu einem irregulären Tor gegen die Engländer verhalf. Dies ist nicht zu verwechseln mit versuchtem Handspiel, das nämlich übrigens überhaupt gar nicht strafbar ist.

Auch gibt es Handspiele, für die der Schiedsrichter sogar einen Feldverweis aussprechen muss, wie die rote Karte im Regeldeutsch heißt. Diese ist einem Spieler nämlich dann zu zeigen, wenn er durch ein absichtliches Handspiel ein klares Tor oder eine klare Torchance für den Gegner zunichte macht. Der Grund für den Feldverweis liegt hier nicht in dem Handspiel an sich, sondern in der Tatsache, dass durch eine unerlaubte Aktion ein Gegentor verhindert wurde. Daraus folgt, dass ein Spieler, der zwar absichtlich Hand spielt, aber nicht verhindern kann, dass der Ball doch noch ins Tor gelangt, nicht des Feldes verwiesen werden darf – er hat ja kein Tor verhindert, denn natürlich greift auch beim Handspiel die so genannte Vorteilsbestimmung.

Fazit: Beim Handspiel wird es immer wieder zu Situationen kommen, die man nicht einheitlich bewertet, weil viele Faktoren für oder gegen eine Absicht sprechen können. Die Grenzen sind hier teilweise schwer zu ziehen, und darum zum Abschluss ein einfacher aber sinnvoller Tipp an die Schiedsrichter: Lieber ein absichtliches Handspiel weniger bestrafen als ein unabsichtliches zu viel.

Vier Fragen an Peter Gagelmann: Was ist Absicht?

Die Absicht eines Handspiels ist das Kriterium, ob ich als Schiedsrichter das Spiel unterbrechen muss oder nicht.

Herr Gagelmann, ein Schiedsrichter darf ein Handspiel nur dann pfeifen, wenn er dem Spieler dabei Absicht unterstellt. Wie erkennt er auf dem Platz – ohne Zeitlupe und innerhalb von Sekundenbruchteilen – ob beim Spieler diese Absicht tatsächlich vorliegt?

Peter Gagelmann: Die Grundlage hierfür ist in der Regel 12 beschrieben: Zwei ganz entscheidende Indizien für ein strafbares Handspiel sind zum einen die Position der Hand beziehungsweise des Arms und zum anderen die Entfernung zwischen Ball und Gegner.

Andersherum gefragt: Was sind Situationen, in denen ein Handspiel typischerweise unabsichtlich ist?

Gagelmann: Wenn der Ball aus einer kurzen Distanz gespielt wird, der Arm in einer fußballtypischen Körperhaltung ist und ein Spieler seine Körperfläche nicht „vergrößert“, dann handelt es sich um ein unabsichtliches Handspiel, das kein Eingreifen des Schiedsrichters erfordert.
Häufig ist auch zu beobachten, dass ein Verteidiger zum Kopfball hochspringt, den Ball nicht erreicht und der dahinter stehende Stürmer den Ball an den Arm des Verteidigers köpft. Wenn also der Verteidiger den Ball gar nicht sehen konnte, spricht dies ebenfalls gegen ein strafbares Handspiel.
Genauso ist es, wenn der Ball zunächst von einem anderen Körperteil eines Spielers abprallt und von dort gegen den Arm dieses Spielers springt. Auch hier kann man dem Spieler kaum Absicht unterstellen.

In diesen Situationen wird von Spielern der gegnerischen Mannschaft trotzdem oft und lautstark „Hand!“ reklamiert – vielleicht aus mangelnder Regelkenntnis. Wie sollte man als Schiedsrichter hier reagieren? Denn das Spiel läuft schließlich weiter...

Gagelmann: Mit einer kleinen unaufgeregten Geste kann der Unparteiische die Situation schnell entspannen. Es ist wichtig, dass der Schiedsrichter allen am Spiel Beteiligten klarmacht, dass er dasm Handspiel durchaus wahrgenommen hat – dass er es aber als nichtn strafbar bewertet.

Oft hört man nach einem Pfiff wegen absichtlichen Handspiels ndie Forderung der Gegenspieler: „Absichtliches Handspiel ist doch ‚Gelb’!“ – was ja völlig falsch ist...

Gagelmann: Zu einer Verwarnung kommt es bei einer Handspiel-Situation wirklich nur dann, wenn eine Unsportlichkeit vorliegt. Das ist konkret der Fall, wenn zum Beispiel ein Angreifer durch ein absichtliches Handspiel versucht, ein Tor zu erzielen – oder auch, wenn er sich vor einem Torschuss den Ballabsichtlich mit der Hand vorlegt.
Ebenso gibt es „Gelb“, wenn ein Verteidiger mit seinem absichtlichen Handspiel eine gute Angriffs-Situation unterbindet. Verhindert er sogar eine klare Torchance, dann erhält er aufgrund des absichtlichen Handspiels „Rot“. Wie bereits erwähnt: Die Absicht eines Handspiels ist lediglich das Kriterium, ob ich als Schiedsrichter das Spiel unterbrechen muss oder nicht. Ob eine Persönliche Strafe notwendig ist, hängt von anderen Faktoren ab.