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Outfit-Regel: Lieber bunt als erfrieren

In den kalten Wintermonaten kommen zur klassischen Ausrüstung eines Spielers (Trikot, kurze Hose, Stutzen, Schienbeinschoner & Schuhe) meist auch Unterziehhemden und/oder Unterziehhosen/Leggings zum Schutz vor Kälte hinzu. Dabei hat der Schiedsrichter gemäß Regel 4 zu beurteilen, ob die Unterziehhemden in der Hauptfarbe der Ärmel des Trikots gehalten sind und die Unterziehhosen der Hauptfarbe der kurzen Hosen oder des untersten Teils der Hose entsprechen. Auch sollen dabei alle Spieler einer Mannschaft dieselbe Farbe tragen.

Dem gegenüber steht die Sorgfaltspflicht eines Schiedsrichters (Regel 5), gerade im Junioren/innen-Bereich, bei starker Kälte auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten zu achten. Dabei muss uns bewusst sein, wie es auch im praktischen Leitfaden für Spieloffizielle beschrieben ist, dass die voranstehenden Anforderungen an einen Kälteschutz vor allem im unteren Amateurbereich oft nicht gewährleistet werden können.

In diesem Sinne, als Schiedsrichter im "Geist des Fußballs" und mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden, hält die DFB-Schiedsrichterkommission Amateure deshalb die folgende Durchsetzung der Fußball-Regeln im unteren Amateurbereich (betrifft Junior*innen-Bereich auf Kreis-/Bezirksebene) bei starker Kälte für möglich:

  • Vorrangig ist die Gesundheit der Spieler*innen
  • Trikots, kurze Hosen und Stutzen der beiden Teams sollen sich farbig klar voneinander unterscheiden und sind grundsätzlich sichtbar zu tragen

Kurze Thermohosen oder lange Unterziehhosen/Leggings sowie, falls im Einzelfall keine Langarmtrikots vorhanden sind, lange Unterziehhemden können auch dann ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn sie den oben stehenden Farbvorgaben nicht entsprechen, aber mangels Alternativen zum Schutz vor Kälte notwendig sind.