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Sommerzeit ist Transferzeit! Nicht nur im Profi-, sondern auch im Amateurfußball suchen Spieler*innen neue Vereine oder bleiben ihrem alten treu. Zu beachten sind dabei viele Aspekte, wie beispielsweise die Statuten bei internationalen Transfers, die 30-Tage-Frist, Ausnahmeregelungen für minderjährige Spieler und die Vollständigkeit der Unterlagen. Hier sind die wichtigsten Informationen, Fragen und Antworten für Abteilungsleiter, Trainer und Spieler.
Welche Transferperioden gibt es?
Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar.
Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?
Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels.
Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Am ersten Tag nach dem Poststempel der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband einreichen – gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung.
Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele vor dem 1. November erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung.
Was passiert, wenn der abgebende Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält und den Spielerpass zu spät abgibt?
Dann verliert der Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht wochenlang liegen bleibt.
Kann ein Spieler noch wechseln, wenn er sich erst nach dem 30. Juni abmeldet?
Ja. Er hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler (ehemals Vertragsamateur genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der Transferperiode I, also bis 31. August.
Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein Amateurfußballer, sobald sein letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Er ist dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Landesverbänden bei der Definition des letzten zurückliegenden Spiels: Manche Verbände beschränken sich dabei allein auf Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal), andere beziehen auch die Freundschaftsspiele mit ein.
Ein Spieler sieht kurz vor Saisonende die Rote Karte und wechselt im Sommer. Was ist bei seiner Sperre zu beachten?
Er nimmt die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist. Ein Beispiel: Spieler X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Für seinen neuen Verein darf er erst ab 1. November Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass er ab dem 1. November noch zwei Spiele aussetzen muss.
Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?
Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500 Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.
Diese Beträge gelten bei allen Wechseln innerhalb einer Liga. Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Spielklasse, wird der höhere Wert fällig. Also: Ein Spieler aus der 8. Liga geht in die Oberliga – ergibt eine Ausbildungsentschädigung von 2500 Euro. Wechselt ein Spieler von oben nach unten, wird der Mittelwert aus den Beträgen beider Ligen ermittelt. Beispiel: Der angeführte Spieler wechselt irgendwann vom Oberligisten wieder zurück in die 8. Liga – dann kostet er 1500 Euro.
Gibt es Sonderregelungen bei den Ausbildungsentschädigungen?
Ja. Sie kann sich unter gewissen Umständen erhöhen und verringern. Ist ein Spieler beispielsweise nur eine Saison bei einem Verein und wechselt dann wieder, reduziert sich die Ausbildungsentschädigung für ihn im Vergleich zum eigentlichen Preis um 50 Prozent. Hatte der aufnehmende Verein bei einem Vereinswechsel vor der Saison im abgelaufenen Spieljahr sowohl keine A-, B- als auch keine C-Junioren-Mannschaft (11er-Mannschaft) für die Teilnahme an Meisterschaftsspielen seines Verbandes gemeldet, erhöht sich der Entschädigungsbetrag um 50 Prozent. Der Entschädigungsbetrag erhöht sich ebenfalls um 50 Prozent für einen wechselnden Spieler, wenn dieser das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und die letzten drei Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen bei dem abgebenden Verein ausgebildet wurde. Die vorgenannten Regulationen findest Du in der DFB-Spielordnung, §16, Nr.3.2.3 beziehungsweise der entsprechenden Spielordnung Deines Landesverbands.
Werden Ausbildungsentschädigungen immer fällig?
Nein. Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei. Ebenso der Spieler, der vor seinem Wechsel mindestens ein halbes Jahr lang keine Partie mehr bestritten hat. In allen anderen Fällen können sich abgebender und aufnehmender Verein natürlich auch im Einvernehmen auf einen geringeren Betrag verständigen.
Was ist bei einem Wechsel im Winter zu berücksichtigen?
Die Abmeldung des Spielers muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Transferperiode II läuft von 1. bis 31. Januar und damit einen Monat kürzer als im Sommer. Und: Bei einem Wechsel im Winter sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar. Also aufgepasst: Wer im Winter hohe Ablösen zahlt, könnte im Sommer ziemlich in die Röhre schauen.
Was hat es mit dem Zweitspielrecht auf sich?
Nehmen wir das klassische Beispiel des Studenten, der in einem Bundesland wohnt und in einem anderen Bundesland die Uni besucht. Sobald zwischen Heimat und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen.
Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich, beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten.
Welche Besonderheiten sind im Jugendbereich wichtig?
Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen können. Je nach Landesverband gibt es jedoch leichte Abweichungen.
Ausbildungsentschädigungen fallen bei Wechseln ab der D-Jugend an. Ähnlich wie bei den Senioren gibt es hier einen festen Schlüssel, der sich unter anderem danach richtet, wie lange der Spieler dem abgebenden Verein angehört. Besonders zu beachten: Entscheidend für die Höhe der Ausbildungsentschädigung auch bei Jugendspielern und – spielerinnen ist die Spielklassenzugehörigkeit der ersten Seniorenmannschaft.
Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nähere Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.
Wechsel ins Ausland – wie geht das?
Bleiben wir beim Studenten: Er geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss er sich zunächst bei seinem deutschen Klub abmelden. Mit seinem neuen Verein im Ausland stellt er dann einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband seines alten Klubs, der die Freigabe erteilt. Diese geht anschließend den kompletten Weg zurück, bis grünes Licht erfolgt. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber nur eine Woche bis maximal 30 Tage.