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Wann es einen Einwurf oder eine Ecke gibt, ist wohl jedem Fußballer bekannt. Doch was passiert, wenn ein Auswechselspieler einfach während der Partie auf das Spielfeld läuft und ein Tor verhindert? Warum gibt es nicht für jedes Handspiel eine gelbe Karte? Wie viele Spieler muss eine Mannschaft eigentlich mindestens haben? In der Regelecke werden verschiedene Regeln und deren aktuelle Auslegung anschaulich erklärt. Heute: Die Spieler und ihre Ausrüstung.
Wie immer ist gleich zu Beginn ein Blick in das offizielle Regelheft des DFB hilfreich, wenn es darum geht, die genaue Anzahl der Spieler zu klären. Dort steht in Regel 3 »Zahl der Spieler« geschrieben:
Die Partie wird von zwei Teams mit jeweils höchstens elf Spielern bestritten, von denen einer der Torwart ist.
Demnach ist es zwingend erforderlich, dass eine Mannschaft einen entsprechend kenntlichen Torwart hat, oder um es anders auszudrücken: Ohne Torwart kann kein Spiel beginnen. Doch wann kann ein Spiel überhaupt beginnen? Auch darüber gibt die Regel 3 Auskunft, steht dort doch geschrieben: "Die Partie kann nur beginnen, wenn jedes Team mindestens sieben Spieler umfasst."
Läuft das Spiel und es kommt nun zu Ausfällen oder Platzverweisen, muss das Spiel aber nicht etwa abgebrochen werden, denn die magische Zahl sieben gilt nur zu Spielbeginn. Danach muss das Spiel erst abgebrochen werden, wenn eine Mannschaft weniger als zwei Spieler zählt. Allerdings kann der Spielführer der unterlegenen Mannschaft den Schiedsrichter um den Abbruch des Spieles bitten, wenn seine Mannschaft weniger als sieben Spieler umfasst. Doch auch der umgekehrte Weg ist vorgesehen. Wenn eine Mannschaft nämlich in Unterzahl beginnt, kann sie sich noch bis zum Spielende vervollständigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass alle Spieler, die möglicherweise zum Einsatz kommen, vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen stehen und sich zu spät kommende Spieler beim Schiedsrichter anmelden bevor sie das Spielfeld betreten.
Die Wettbewerbsbestimmungen legen jeweils fest, wie viele Auswechslungen vorgesehen sind, ob bereits ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden dürfen und wie viele Auswechselspieler überhaupt auf dem Spielbericht notiert werden dürfen. Doch egal, welche Auswechselbestimmungen auch immer gelten – der Ablauf einer Auswechslung ist stets der gleiche. Zunächst ist eine Spielunterbrechung abzuwarten. Dann muss sich der neue Spieler beim Schiedsrichter anmelden. Nachdem dieser der Auswechslung zugestimmt hat, muss zunächst der Spieler das Spielfeld verlassen, der ersetzt wird. Erst dann darf der neue Spieler das Spielfeld betreten. Zuvor kontrolliert der Schiedsrichter oder sein Assistent noch die Ausrüstung des Spielers. Setzt er zu früh einen Fuß auf das Spielfeld, gilt er regeltechnisch als zwölfter Spieler und muss für dieses Fehlverhalten vom Schiedsrichter verwarnt werden. In dem Moment, in dem der neue Spieler das Spielfeld betritt, gilt er als eingewechselt.
Ohne eine Anrechnung auf das Auswechselkontingent kann der Torwart jederzeit seine Position mit jedem anderen Spieler innerhalb seiner Mannschaft tauschen. Doch auch hier ist eine Einbindung des Schiedsrichters erforderlich. Da sich zudem auch der "neue" Torwart entsprechend kleiden muss, kann dies nur in einer Spielruhe passieren. Tauschen der Torwart und ein Feldspieler unbemerkt vom Schiedsrichter ihre Positionen, so gilt dies als unsportliches Verhalten. Entsprechend werden beide Spieler in der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.
Ein letzter Punkt der Strafbestimmungen befasst sich mit einem Auswechselspieler, der unangemeldet auf das Spielfeld läuft. Wenn ein Auswechselspieler oder auch ein ausgewechselter Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis des Schiedsrichters betritt, unterbricht der Unparteiische das Spiel, verwarnt den fehlbaren Spieler wegen unsportlichen Betragens und weist ihn an, das Spielfeld zu verlassen. Das Spiel wird in diesem Fall mit einem indirekten Freistoß für das gegnerische Team an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Nachdem die Anzahl der Spieler geklärt ist, bleibt noch ein Blick auf ihre Ausrüstung. Grundsätzlich kann man festhalten, dass alles das, was nicht von den Fußballregeln vorgeschrieben ist, auch nicht getragen werden darf. Vorgeschrieben sind ein Trikot mit Ärmeln, eine Hose, Schienbeinschützer, die von Stutzen bedeckt sein müssen und schließlich Schuhe, wobei grundsätzlich jedes Schuhwerk erlaubt ist, das nach Ansicht des Schiedsrichters keine Gefährdung für den Spieler selbst oder seine Mit- und Gegenspieler darstellt. Es ergibt sich also, dass jegliche Art von Schmuck, Uhren, Haarnadeln, Armbänder und ähnliche Gegenstände nicht getragen werden dürfen. Ein Abkleben dieser Gegenstände ist demnach nicht erlaubt.
Bei Gipsverbänden oder Sportbrillen entscheidet der Schiedsrichter, ob damit gespielt werden darf, oder ob sie eine Gefährdung darstellen. Trägt ein Spieler allerdings verbotene Gegenständen und kann oder will er diese nicht entfernen, so darf der Schiedsrichter ihn keinesfalls zum Spiel zulassen. Kann der Ausrüstungsmangel behoben werden, steht einer Teilnahme nichts im Wege. Werden die Mängel vor dem Spiel festgestellt, können sie auch dann noch behoben werden. Der Anpfiff darf sich aber nicht dadurch verzögern, dass auf den fehlbaren Spieler gewartet wird. Werden Mängel erst während des Spiels festgestellt oder treten sie dann erst auf, wird der Spieler in der nächsten Spielunterbrechung vom Spielfeld geschickt, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen. In einer weiteren Spielunterbrechung prüft der Schiedsrichter dann, ob der Mangel auch tatsächlich behoben wurde und lässt den Spieler dann wieder an der Partie teilnehmen.
Einige Worte müssen noch über Unterziehhosen und -hemden verloren werden. Werden unter der normalen Hose noch Unterziehhosen getragen, müssen sie die gleiche Farbe aufweisen, wie die Hauptfarbe der Hose. Gleiches gilt bei langärmligen Unterziehhemden unter kurzärmligen Trikots. Diese müssen die gleiche Farbe haben, wie der Ärmel des Trikots. In Mode gekommen ist auch das Klett- oder Klebeband am Stutzen, um die Schienbeinschützer zu fixieren. Auch hier gilt, dass das Tape die gleiche Farbe haben muss, wie der Teil des Stutzens, den er bedeckt. Dies alles dient der Einheitlichkeit der Spielkleidung.
Selbstredend müssen sich die Kleidungen beider Mannschaften voneinander farblich unterscheiden. Auch die Torwarte müssen als solche klar erkennbar sein. Sollte die Unterscheidung nicht deutlich sein, regeln die Wettbewerbsbestimmungen, welche Mannschaft eine Ausweichkleidung tragen muss. In den meisten Fällen ist dies die Heimmannschaft. Die Farbe schwarz ist auch nach all den Jahren, in denen es auch für sie bunte Trikots gibt, den Schiedsrichtern vorbehalten. Soll also in schwarz gespielt werden, ist dies stets mit dem Schiedsrichter abzustimmen.
Im unteren Amateurbereich können bei starker Kälte aber Ausnahmen dieser Regel gemacht werden.
Das Tragen von Kopfbedeckungen hat die FIFA mit Beginn der Saison 2014/2015 genehmigt, es zeitgleich aber an einige Vorgaben geknüpft. Etwaige Kopfbedeckungen müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikots gehalten sein, dürfen nicht fest ans Hemd angebracht sein und dürfen weder für den einen noch für einen anderen Spieler ein Gefahr darstellen.
Zu den Strafbestimmungen ist das meiste bereits erwähnt worden, bleibt also nur noch der Tatbestand des Spielens ohne Schuhe. War hier bis vor einigen Jahren sogar noch eine Verwarnung für den schuldigen Spieler vorgesehen, wird das Spielen ohne Schuhe heute lediglich noch mit einem indirekten Freistoß zugunsten der anderen Mannschaft bestraft. Verliert ein Spieler den Schuh allerdings im Zusammenhang mit der Torerzielung, so gilt der Treffer natürlich.
All diese Vorschriften sorgen trotz hochmoderner Funktionskleidung für gleiche Voraussetzungen auf beiden Seiten. Diese sind schon allein deswegen erforderlich, weil eine weitere Fußballerweisheit aus dem Munde Sepp Herbergers schließlich nicht ohne Grund besagt: "Fußball ist deshalb spannend, weil niemand weiß, wie das Spiel ausgeht."