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Rahmenbedingungen für das Training mit Behinderten

Viele Trainer im Behindertenfußball sehen sich im Vorfeld des Trainingsstarts mit gewissen Unsicherheiten konfrontiert. Wie sind meine Spieler versichert? Muss ein Teil meiner Spieler Medikamente einnehmen? Wie kommen die Spieler ins Training? Mittels folgender Informationen möchten wir „Licht ins Dunkle“ bringen, damit sich die Trainer beruhigt auf ihre Kernaufgabe, die Leitung des Fußballtrainings, konzentrieren können.

Versicherung und Aufsicht

Als Mitglied eines Vereins ist der gehandicapte Fußballer analog zum Fußballer ohne Behinderung über die Versicherung des Fußballvereins versichert. Auch die Regeln zur Aufsichtspflicht bei der Betreuung Minderjähriger entsprechen denjenigen im Wettkampfsport. Der Übungsleiter oder Trainer muss insbesondere bei jungen Spielerinnen und Spielern darauf achten, dass er die Aufsichtspflicht übernimmt, sobald die Fußballerinnen und Fußballer die Sportanalage betreten. Die Aufsichtspflicht gilt für die Dauer der Trainingsstunde bzw. einer anderen Vereinsveranstaltung (z.B. Spiel, Mannschaftsausflug), für die der Betreuer die Verantwortung übernommen hat. In der Regel beginnt diese mit dem Erscheinen des Kindes zur Übungsstunde und endet mit der Abholung des Kindes durch die Eltern bzw. wenn das Kind bedenkenlos den Heimweg alleine antreten kann. (Faustregel: Wer allein kommen darf, kann auch alleine wieder gehen.)

Elterngespräch gibt Sicherheit

Die Trainer sollten sich zudem über die körperlichen Voraussetzungen der von ihnen betreuten Kinder informieren. Hierzu gehört nicht nur die momentane körperliche Leistungsfähigkeit, sondern auch der individuelle Gesundheitszustand – zum Beispiel Allergien, Unverträglichkeiten, Diabetes. Manchmal ist eine Behinderung mit einer medizinischen Versorgung verbunden. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld des Trainingsstarts ein Elterngespräch durchzuführen. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern über die Teilnahme des Kindes am Vereinstraining gibt dem Trainer zusätzliche Sicherheit.

An- und Abreise zum Training

Die An- und Abreise der Spieler ist ein sehr wichtiger Aspekt und muss dringend im Vorfeld des Trainings geklärt werden. Möglichkeiten zur An- und Abreise gibt es viele. Manche Spieler mit Behinderung, vor allem mit geistiger oder schwerer körperlicher Behinderung, werden meistens mit einem Fahrzeug zum Training oder Spiel gebracht. In der Regel fahren die Erziehungsberechtigten oder nahe Verwandte die Spieler zum Training. Häufig wird der Fahrdienst zudem von den Institutionen für behinderte Menschen (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen) übernommen. Zum anderen können einige Spieler/innen auch selbstständig Auto fahren. Es ist aber eine eher seltene Ausnahme. Weitere Informationen rund um das Thema Autofahren mit Handicap finden Sie hier.

Ferner gibt es die Möglichkeit, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln den Trainings- oder Spielort zu erreichen. Viele Menschen mit Behinderung besitzen einen Bahnausweis, mit welchem sie diese kostenlos nutzen dürfen. Dabei könnte es unter Umständen wichtig sein, dass eine Begleitperson (z.B. Mitspieler, Trainer, Betreuer oder nahe Verwandte) dabei ist. Gut vorstellbar ist ferner auch die Möglichkeit, einen ehrenamtlichen Mitarbeiter im Verein zu finden, der die Spieler zum Training oder Spiel hin- und zurückfahren kann. Die finanzielle Entschädigung dafür könnte beispielsweise durch die Sponsoren des Vereins oder durch die Spendenbescheinigung für die ehrenamtliche Arbeit gedeckt werden.