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Die Satzung ist die für alle Vereinsaktivitäten maßgebende Verfassung und erstes Kriterium für die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss in seiner Satzung festlegen, welche Zwecke er verfolgt und auf welche Art und Weise er diese verwirklichen möchte.
In § 60 der Abgabenordnung (AO) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Vereinssatzung eines gemeinnützigen Vereins bestimmte Regelungen enthalten muss, um überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Nutzen Sie deshalb die Mustersatzung.
Quelle: VIBSS
Die rechtlichen Informationen sollen lediglich eine Orientierung ermöglichen und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung im konkreten Einzelfall durch den Betroffenen selbst. Hinweise und Fakten, aber auch die Rechtsanwendung selbst unterliegen dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Es kann daher keine Haftung dafür übernommen werden, dass die Informationen fehlerfrei und aktuell sind. Wir empfehlen dringend im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.