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Wir bitten um euer Verständnis.
Der Kinderschutz muss uns allen am Herzen liegen und sollte in jedem Verein eine wichtige Rolle einnehmen. Um das Thema im Verein offen und transparent zu behandeln sollte man einige Aspekte berücksichtigen. Einen Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Fußball finden Sie hier.
„Wir, die den Fußball organisieren, tragen Verantwortung. Nicht nur für Training und Spiel, sondern auch für die Menschen, die uns anvertraut werden und die sich uns anvertrauen. Deshalb stehen wir alle, der DFB und seine Vereine, in der Pflicht, auch Antworten auf die Herausforderungen zu finden, die nichts mit Toren oder Taktik zu tun haben.“ DFB-Präsident Wolfgang Niersbach
Um konkrete Maßnahmen einzuleiten, müssen hierfür zunächst die Grundlagen im Vorstand geschaffen werden. Hier sollten folgende vier Fragen berücksichtigt und beantwortet werden:
Warum tun wir das?
Der Verein wird so der Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht. Auch gibt der Gesetzgeber allen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, also auch und gerade dem Sportverein, den ausdrücklichen Auftrag, sich mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen. Diese Präventionsarbeit, die sich des Themas annimmt, ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein, ist ein Merkmal einer verantwortlichen und qualitativ hochwertigen Vereinsarbeit.
Was werden wir tun?
Zunächst ist es wichtig, als Verein eine klare Position zu vertreten. Anschließend ist es sinnvoll eine Anlaufstelle einzurichten, Regeln zu setzen und das erweiterte Führungszeugnis einzuführen.
Wer wird es tun?
Innerhalb des Vereinsvorstandes sollte ein Verantwortlicher zur Umsetzung und Koordinierung des Kinderschutzes gefunden werden.
Bis wann wollen wir es tun?
Um Verbindlichkeiten und Planbarkeit sicherzustellen, sollte das Konzept klare Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung aufweisen.
Krisenfälle können in vielen verschiedenen Situationen eintreten, z. B.:
Die Aufgabe der Anlaufstelle besteht nicht darin, den Sachverhalt zu ermitteln oder die Straftat zu ahnden, denn dies ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Allerdings sollte die Aufgabe der Anlaufstelle sein, als erster Kontakt für alle Beteiligten zu fungieren. Sie soll die Beschwerden, Sorgen und Ängste aufnehmen und diese an die richtigen Stellen weiterleiten. Hierbei muss der Ansprechpartner unbedingt seine Grenzen beachten: