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Wir bitten um euer Verständnis.
Das Vereinsrecht gibt bindende Bestimmungen für Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vereine vor. Es ist daher unbedingt zu beachten. Dies bezieht sich auf die formale und politische Vereinsorganisation, z. B. die Arbeit und Gestaltung der Gremien, aber auch auf die alltägliche Vereinspraxis. Darüber hinaus müssen Vereine natürlich bei allen Maßnahmen die hierfür geltenden rechtlichen Bedingungen berücksichtigen, z.B. bei Veröffentlichungen in den Medien.
Für jeden Vereinsvorstand ist es deshalb unerlässlich, sich mit dem Vereinsrecht bestens vertraut zu machen und alle Maßnahmen im Verein mit dem dafür geltenden Recht in Einklang zu bringen.