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Einen Übergang von den Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) | LINK zum Artikel | hin zur uneingeschränkten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen in einer Gleitzone von 450,01 bis 850,00 Euro (die sogenannten Midi-Jobs). Die zu zahlenden Sozialbeiträge des Arbeitnehmers steigen bei dieser Form der Beschäftigung langsam an, während der Arbeitgeber die darauf entfallenden normalen Sozialbeiträge zu zahlen hat.
Das heißt: Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben liegen bei einem Monatsverdienst ab 450,01 Euro bei 4 % und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21 % bei einem Arbeitsentgelt von 850,00 Euro.
Diese Gleitzonenregelung gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt und eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mit mehr als 850,00 Euro Einkommen besteht. In diesem Fall sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.