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Public Viewing? Das ist zu beachten

In Gesellschaft macht Fußballschauen am meisten Spaß. Viele Vereine planen, Fußballspiele in Form eines Public Viewings live zu übertragen. Rein theoretisch müsste man dafür den ausrichtenden Verband um Erlaubnis fragen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, geben wir einen Überblick. Auch die UEFA hat die wichtigsten Informationen auf ihrer Seite zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Wenn man ein Spiel außerhalb der eigenen vier Wände zeigt – also in Vereinen, Schulen oder öffentlichen Plätzen –, ist es eine öffentliche Übertragung und diese sind in der Regel lizenzpflichtig.

Doch es gibt Ausnahmen für kleine Veranstaltungen. Kommen zu Eurem Public Viewing weniger als 300 Zuschauer, verlangt ihr keinen Eintritt und verdient nichts durch ein Sponsoring Dritter hinzu, ist die Lizenzpflicht aufgehoben. Ihr dürft das Public Viewing veranstalten, ohne es anmelden zu müssen.

Auch Bars und Restaurants sind von der Lizenzpflicht befreit, vorausgesetzt sie betreiben Fernsehgeräte in ihren Räumen, haben die relevanten TV-Abos für kommerzielle Bereiche und besitzen eine örtliche Genehmigung. Auch hier gilt: Zusatzeinnahmen durch Eintrittsgeld oder Sponsoring Dritter sind nicht gestattet.