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An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
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Beiträge einnehmen ist eine erfreuliche Seite, die "gerechte" Verteilung innerhalb eines (Mehrsparten-)Vereins eine andere, leider häufig problematische. Dabei gilt, dass Beiträge gemäß den Aufgaben der einzelnen Abteilungen/Sparten bzw. des Hauptvereins zu verteilen sind. Kriterien sind der Finanzbedarf und die gewünschte Eigenständigkeit der Bereiche. Grundlegende Aspekte sind
Auch wenn die meisten Vereinsmitglieder den Fokus auf ihren spezifischen Sportbetrieb legen, wird ein Teil der Vereinsaufgaben durch den Gesamtverein wahrgenommen. Diese erfordern nicht nur eine entsprechende Aufstellung, sondern schaffen auch organisatorische Klarheit:
Unabhängig von der Mittelverteilung auf die Abteilungen muss sich der Vorstand einen finanziellen Spielraum erhalten. Diese Mittel dienen nicht einer beliebigen Vergabe, sondern sollen im Einvernehmen der Vorstandsmitglieder für besondere Notlagen (z. B. Defekt eines wichtigen Sportgeräts, Reparaturbedarf im Vereinsheim) oder zur Belohnung besonderer Leistungen (z. B. Meisterschaft, gelungene Außenwirkung) eingesetzt werden.
Werden im Verein keine Abteilungsbeiträge erhoben, ist eine finanzielle Zuweisung im Rahmen der Budgetierung erforderlich. Grundlage sind die folgenden Kostenposten und die Aufgabenaufteilung:
Die einzelnen Abteilungen sollten im Rahmen von Aufwandsschätzungen ihren Bedarf anmelden und mit dem Vorstand bzw. dem Schatzmeister ein Budget aushandeln. Dieses orientiert sich häufig an den Beitragseingängen durch die Abteilungsmitglieder und den spezifischen Aufwendungen für den Sportbetrieb. Bei dieser Budgetierung können z. B. eine besonders umfangreiche Nachwuchsarbeit oder eine erfolgreiche Abteilungsarbeit durch Zuschläge honoriert werden.
Generell bedeutet die Eigenständigkeit von Abteilungen/Sparten eine Entlastung für den Vorstand. Die Budgetabstimmung, das Controlling und die Abrechnung zum Jahresende sind im Extremfall die dann noch verbleibenden Aufgaben. Jedoch muss dabei immer berücksichtigt werden, dass der Vorstand juristisch die Verantwortung trägt.
Die Verteilung der Beiträge kann auch dazu genutzt werden, Impulse für die Vereinsentwicklung zu setzen. Es ist z. B. denkbar, dass ein Teil der Mittelzuweisungen für Abteilungen an ein Punktesystem gebunden wird. Dieses Punktesystem kann sich nach
Dies sind natürlich nur Beispiele. Die Impulse müssen aus dem Vereinskonzept entwickelt werden, damit die Akzeptanz bei den Mitgliedern gesichert ist.
Aufgrund der Punkteverteilung ergibt sich ein Budgetzuschlag für die einzelnen Abteilungen. Die Punkteverteilung kann an Sachkriterien orientiert werden oder erfolgt durch ein abteilungsübergreifend zusammengesetztes Gremium.
Generell gilt bei der Gestaltung und Verteilung der Beiträge als Faustregel: So einfach wie möglich. Jede zusätzliche Regelung führt auch zu deutlichem Verwaltungsmehraufwand.