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Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) belohnt Vereine, die unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen fördern. Damit will die VBG erreichen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden. Sie beteiligt sich an den Investitionskosten zu folgenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die über rechtliche Verpflichtungen z. B. aus Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften hinausgehen:
Die Prämienauszahlung erfolgt ausschließlich für Unternehmen bestimmter Branchen, deren Unfall-Quoten und durchschnittliche Unfalllasten mindestens 50 Prozent über dem VBG-Durchschnitt liegen. Derzeit trifft dies für Unternehmen aus sechs Branchen zu, Sport gehört dazu. Voraussetzung ist, dass im Verein bezahlte Sportler aktiv sind.
Pro Kalenderjahr wird nur eine Prämie pro Organisation gezahlt. Diese kann sich jedoch aus einzelnen Maßnahmen zusammensetzen. Die Höhe der Zahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 20 bzw. 40 Prozent der lnvestitionskosten. Pro Jahr kann ein Unternehmen oder Verein eine Höchstprämie von 10.000 Euro erhalten.
Es wird den Vereinen daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden. Der Prämienantrag (inklusive der Nachweise der Investition) muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein.
Die Einzelheiten sind im Internet unter www.vbg.de/praemie zu finden.