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Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist der für den Sport zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
Im Netz der sozialen Sicherung ist die VBG zuständig für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der im Sportverein versicherten Personen. Der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Absicherung der versicherten Personen bei gleichzeitiger Ablösung der Unternehmerhaftpflicht im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der im Verein tätigen Personen trägt dabei der Vorstand als Vertreter der juristischen Person Sportverein e.V. Die Beiträge an die VBG für Beschäftigte trägt der Verein allein.
Wichtigstes Ziel ist es aber, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von vornherein zu vermeiden. Deshalb bietet die VBG ein umfassendes Leistungspaket in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - unter anderem vielfältige Beratungsleistungen, ein praxisorientiertes Seminarangebot und last but not least eine umfangreiche Medienauswahl.
Sollte doch einmal ein Unfall passiert sein, trägt die VBG mit vielfältigen Leistungen dazu bei, dass die Versicherten nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten so schnell wie möglich wieder voll einsatzfähig werden. Kann die Einsatzfähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt werden, werden die Versicherten und ihre Angehörigen durch finanzielle Zuwendungen abgesichert.
Quelle: VIBSS
Die rechtlichen Informationen sollen lediglich eine Orientierung ermöglichen und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung im konkreten Einzelfall durch den Betroffenen selbst. Hinweise und Fakten, aber auch die Rechtsanwendung selbst unterliegen dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Es kann daher keine Haftung dafür übernommen werden, dass die Informationen fehlerfrei und aktuell sind. Wir empfehlen dringend im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.