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Aufgrund der sozialen und gesellschaftlichen Stellung von Sportvereinen räumt der Staat vielen Vereinen zahlreiche steuerrechtliche Vergünstigungen ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein laut seiner Satzung gemeinnützige Zwecke verfolgt. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist dabei der entscheidende Faktor, ob ein Verein Steuerbegünstigungen oder auch öffentliche Zuschüsse erhalten kann. Dabei muss ein gemeinnütziger Verein verschiedene Voraussetzungen erfüllen (aufgeführt in § 52 der Abgabenordnung – AO): z. B. Förderung der Allgemeinheit, satzungsgemäße Verwendung der Mittel (Einnahmen, Zuschüsse, Überschüsse und Gewinne) und keine eigene wirtschaftlichen Interessen.