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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat – bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine – Abkommen mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) getroffen.
Diese Abkommen garantieren Folgendes:
Auszug aus der ZUSATZVEREINBARUNG zum Gesamtvertrag zwischen GEMA und dem DOSB:
Die Zusatzvereinbarung wird für folgende Landessportbünde des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. und deren Mitglieder geschlossen:
Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. zahlt zur Abgeltung der unter Ziffer 3 aufgeführten Musiknutzungen der Berechtigten nach Ziffer 1 eine jährliche Pauschale.
Folgende Musiknutzungen der Berechtigten sind durch Zahlung der Vergütung abgegolten, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten:
Bei nicht ordnungsgemäß eingereichten Musikprogrammen entfällt die Hälfte des Gesamtvertragsnachlasses. Der volle Gesamtvertragsnachlass wird gewährt, wenn das Musikfolgeverzeichnis nachgereicht wird.
Die Zusatzvereinbarung wird vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 geschlossen.
Quelle: VIBSS
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