Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, muss rechtliche Regelungen einhalten. Sonst drohen empfindliche Strafen. Dieser Grundsatz gilt auch und insbesondere für Fußballvereine. Beachten Sie all diese Dinge? Checken Sie Ihren Verein lieber noch einmal durch, bevor am Ende das böse Erwachen kommt.
Faltblätter und Broschüren
- keine Genehmigung einer Behörde erforderlich
- Text- und Bildrechte müssen eingeholt werden
- Meinungen sind erlaubt, falsche Tatsachen nicht
- Angabe der Herausgeber/Druckerei erforderlich
- Gegendarstellung möglich bei periodisch wiederkehrenden Publikationen
- Erweiterte Impressumspflicht bei periodisch wiederkehrenden Publikationen
Mitarbeiterzeitung/ Vereinszeitung
- Impressum
- Anzeigen deutlich sichtbar machen
- Einwilligung der Urheber bei Änderungen von Texten und Bildern einholen
- Zustimmung der Zitierten einholen für Zitate
- Einwilligung der Fotografierten notwendig
- Namen der Urheber nennen, bei Bildern und Texten
- Private Daten nur mit Einverständnis veröffentlichen
- Keine individuelle rechtliche Beratung
- Leserbriefe: Kürzung nur mit Hinweis darauf erlaubt, ansonsten keine inhaltliche Bearbeitung erlaubt
- Zwei Exemplare an die Deutsche Bibliothek, bei mehr als jährlicher Erscheinungsweise und mehr als 24 Seiten
- Zusätzlich zum Honorar Abgabe an die Künstlersozialkasse, für Bilder und Texte, die nicht selber in der Redaktion hergestellt worden sind
Veranstaltungen
- Veranstaltungen auf öffentlichem Boden: Beantragung bei der Behörde notwendig
- Glücksspiel/Tombola ohne Lizenz verboten
- Musik: bei der GEMA anmelden
- Versicherungsschutz der TN
Presseerklärung
- Wahrheitsgemäßer Inhalt, keine irreführenden oder falschen Aussagen machen (Haftung)
- Keine werblichen Aussagen treffen!
- Meinungen als Zitate schreiben/mit Einverständnis
- Herausgeber muss genannt werden
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich rechtliche Grundlagen darstellen und nicht die komplette Rechtslage im Bereich Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Es lohnt sich immer, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen!