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Zentrale Aufgaben der Finanzplanung

Zentrale Aufgabe der Finanzplanung ist es, die Liquidität des Vereins jederzeit sicherzustellen und die Mittelbereitstellung für die festgeschriebenen Vereinsziele zu gewährleisten!

Liquidität

Unter Liquidität wird in diesem Zusammenhang die Fähigkeit und Bereitschaft des Vereins verstanden, seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und beitragsgenau nachzukommen. Die Liquiditätssicherung besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen.

Mittelbereitstellung

Die laufende Mittelbereitstellung kann als oberstes Ziel verstanden werden, sodass immer ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben und Ziele verwirklichen zu können. Dabei orientiert sich ein vorausschauendes Finanzmanagement an den Zielen und Bedürfnissen des gesamten Vereins.

Üblicherweise gibt das Haushaltsjahr den zeitlichen Rahmen für die Planung der Vereinsfinanzen vor, dabei werden bereits für das kommende Haushaltsjahr Ziele festgelegt. Ein im Vorstand unter Berücksichtigung aller Interessen gemeinsam verabschiedeter Haushaltsplan gewährleistet die sach- und mittelgerechte Verwendung der Einnahmen für die planmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben. Mit Blick auf den verabschiedeten Haushaltsplan können auch die geplanten Einnahmen und Ausgaben fortlaufend kontrolliert werden.

Anforderungen an die Vereine

Gemeinnützige Vereine dienen der Allgemeinheit und können deshalb eine Vielzahl von Steuervergünstigungen geltend machen. Die Gewährung der Vergünstigungen ist allerdings auch an eine Reihe von Pflichten gebunden, die von den Finanzverantwortlichen der Vereine jederzeit im Auge behalten werden müssen.

So müssen die Ziele des Vereins z. B. dem Allgemeinwohl dienen und mit dem Vereinszweck übereinstimmen. Daneben dürfen Gewinnerzielungsabsichten im täglichen Handeln des Vereins nicht im Vordergrund stehen und auch die Haushaltsplanung muss so angelegt sein, dass sich Einnahmen und Ausgaben weitgehend decken. Zudem muss die Struktur des Rechnungswesens so angelegt sein, dass jederzeit eine wirtschaftliche Auswertung der finanzwirtschaftlichen Vorgänge möglich ist. Nicht zuletzt besteht eine weitere gesetzliche Auflage darin, dass gewählte Vereinsvertreter regelmäßig das Wirtschaften des Vereins durch Kassenprüfungen kontrollieren müssen.